Unterstellung vs. Studienwechsel

Das Curriculum Volkswirtschaftslehre wurde weiterentwickelt um den Wünschen der Studierenden sowie des Arbeitsmarktes mehr zu entsprechen. Die alte Version des Curriculums läuft mit 30.11.2023 aus. 

Eine Unterstellung ist ein Wechsel zu einem neuen Curriculum innerhalb des selben Studiums. Daher beeinflusst eine Unterstellung nicht die Bezugsdauer von Studien- oder Familienbeihilfen. 

Informieren Sie sich vorab über die Konsequenzen einer Unterstellung auf den Bezug von Stipendien, etc. (direkt bei der auszahlenden Behörde)

Eine erfolgte Unterstellung kann nicht rückgängig gemacht werden! 

Auflagen

Aufgrund der geänderten Zulassungsvoraussetzungen entfallen bei einer Unterstellung alle Auflagen mit den Ausnahmen:

  • Makroökonomie
  • Mikroökonomie

Anerkennung bereits erbrachter Leistungen

Leistungen die Sie im alten Curriculum Volkswirtschaftslehre erbracht haben können Sie sich zu großen Teilen in das neue Curriculum anerkennen lassen.

Achtung: Dies passiert nicht automatisch durch die Unterstellung, sondern muss aktiv beantragt werden.

bitte einen Antrag auf Anerkennung wie im Leitfaden beschrieben über das Ticket-System einreichen:

https://wiwi.univie.ac.at/studium/waehrend-des-studiums/allgemein/anerkennung/

Laden Sie dabei auch das eigens für die Unterstellung bereitgestellte Formular hoch.

Zeitpunkt der Unterstellung

Unterstellungsanträge sind ab 12.07.2021 prinzipiell jederzeit möglich. Bedenken Sie aber, dass das SSC nur Leistungen anerkennen kann, die bereits auf ihrem Sammelzeugnis aufscheinen. Es ist daher ratsam mit der Unterstellung zu warten, bis alle Leistungen des laufenden Semesters eingetragen wurden. 

Bei Unterstellungen während der Vorlesungszeit kann es zu Zuordnungsfehlern der Lehrveranstaltungen kommen. Haben Sie sich zu Lehrveranstaltungen noch unter dem alten Curriculum angemeldet und steigen während des Semesters um, müssen alle aktiven Anmeldungen geändert werden. 

Bitte beachten Sie dass der gesamte Prozess der Unterstellung und Anerkennung bis zu 8 Wochen dauern kann. 

Einreichung und Ablauf

Folgende Formulare sind einzureichen: