OUTGOING - Weitere Möglichkeiten

Neben den gängigen Mobilitätsprogrammen gibt es folgende andere Möglichkeiten um einen Studienaufenthalt im Ausland zu absolvieren

  • KWA Kurzfristige wissenschaftliche Auslandsstipendien
  • CEEPUS Central European Exchange Programm for University Studies
  • Fulbright Studieren in den USA
  • CESEENET Central and South-East European PhD Network
  • OeAD Stipendiendatenbank
  • IEC Kostenlose Freemover Studienplatzvermittlung

 

Selbstorganisierte Auslandsaufenthalte (Kursanerkennung)

Sie können sich einen Studienaufenthalt an einer internationalen Universität auch selbst organisieren. Dies müssen Sie mit der Universität Ihrer Wahl allerdings selbst koordinieren! Sie dann selbst verantwortlich für alle notwendigen administrativen Schritte (Studiengebühren, Anerkennung etc.)
Wie bei der Teilnahme an Austauschprogrammen ist es auch hier sehr empfehlenswert sich Prüfungsleistungen vorab von der SPL genehmigen zu lassen falls Sie diese nach Ihrer Rückkehr für Ihr Studium anerkannt haben möchten. Sie dürfen im Zuge eines selbstorganisierten Auslandsaufenthalts die vereinfachten Anerkennungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Bitte reichen Sie für die Vorab-Genehmigung das entsprechende Genehmigungs- und Anerkennungsformular gemeinsam mit möglichst detaillierten Kursbeschreibungen über den Servicedesk unter "Vorab-Genehmigung Auslandsaufenthalte" ein.

Bitte beachten Sie für die Einreichung folgendes:

  • Vorab-Genehmigungsantrag
    • Linke Spalte: Genauer Titel und ECTS-Punkte/Credits der LVen an der Gastuniversität
    • Rechte Spalte: Genauer Titel+Typ der LVen + Module/Minor/Major lt. Ihres Curriculums
      bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Wahl-LVen Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer" etc.
      bei Bachelor-Wahlmodul: "Wahlmodul/Auslandsaufenthalt"
    • Angabe der ECTS
  • Genaue Kursbeschreibung zu jeder Lehrveranstaltung
    • 1 Dokument per LV, keine gesammelten Beschreibungen
    • Die Kursbeschreibungen sollten im Optimalfall offizielle PDF-Dokumente der Gastuniversität sein. Alternativ können Sie auch Screenshots der Website einreichen. Reichen Sie KEINE selbst zusammenkopieren Word-Dokumente o.ä. ein!

Für die Anerkennung der Leistungen nach Ihrer Rückkehr, reichen Sie den ausgefüllten zweiten Teil des Formulars sowie das Zeugnis der Gastuniversität unter "Anerkennung Auslandsaufenthalte" hoch.

Bitte beachten:

  • Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden bearbeitet und zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
  • Die eingereichten Unterlagen (Bestätigungen, Inhaltsbeschreibungen o.ä.) müssen offiziellen Charakter haben. Sie können dabei auch Links zu offiziellen Seiten (Inhalte in deutscher oder englischer Sprache) schicken. Selbsterstellte oder zusammenkopierte Inhaltsbeschreibungen werden nicht akzeptiert.
  • Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich.
    ACHTUNG: E-Mails/Antworten von privaten Adressen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden!