OUTGOING - Non-EU Student Exchange Program
Im Rahmen des Non-EU Student Exchange Program können Studierende der Universität Wien an einer (außereuropäischen) Partneruniversität einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren.
Die Universität Wien zahlt hierfür ein monatliches Stipendium für die Dauer des Studienaufenthalts, das nach Maßgabe des Budgets und den Lebenshaltungskosten des Ziellandes berechnet wird, und einen Reisekostenzuschuss (Einmal-Zahlung).
Studienplätze
Die meisten Plätze des Non-EU Student Exchange Program stehen allen Studierenden der Universität Wien zur Bewerbung zur Verfügung. Zusätzlich zur Befreiung von den Studiengebühren, wird für viele Plätze ein Förderungsstipendium zur Verfügung bestellt.
Informationen zu den einzelnen Abkommen finden Sie auf der Website des zentralen International Office der Universität.
Lesen Sie sich die spezifischen Bewerbungsinformationen der einzelnen Austauschabkommen genau durch, da bei manchen Abkommen die Business Schools für Austauschstudierende gesperrt sind.
Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die nach Zielländern/-regionen gestaffelten Einreichfristen!
Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich aufgrund der langen Vorlaufzeiten zumeist schon ein Jahr im voraus für einen Auslandsstudienplatz bewerben müssen!
Application Requirements and Necessary Documents
On the website of the International Office you will find up-to-date information on the application requirements and necessary documents.
- We recommend that you come to the office hours of the International Support for consultation (course recognition, letter of motivation) before you apply!
Kontakt
Non-EU Student Exchange Program
DLE Internationale Beziehungen
Universität Wien
Universitätsring 1 - Stiege 5
1010 Wien
+43-1-4277-18206
+43-1-4277-18211
non-eu-exchange@univie.ac.at
Vorab-Genehmigung (Nach der Nominierung) / Anerkennung (Nach der Rückkehr)
- Empfehlungen welche Kurse am besten während eines Auslandssemester absolviert werden sollten und vereinfacht anerkannt werden können, finden Sie unterhalb)
- Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein. - Hinweis zur Anerkennung von LVen aus den betriebswirtschaftlichen Majors/Minors im Master BW/IBW
Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen
- ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen. - Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen. Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab. - Die notwendigen Unterlagen müssen nach der Nominierung via Mobility Online bzw. über den SSC-Servicedesk eingereicht werden.
Die Entscheidung über Anerkennungen trifft ausschließlich die jeweilige Studienprogrammleitung.
Vor dem Aufenthalt
Durch die Vorab-Genehmigung der im Ausland belegten LVen, haben Sie die Sicherheit, dass diese nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden.
- Kurse aus den Online-Kurskatalogen der Partneruniversitäten heraussuchen.
In den meisten Fällen ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Vorlesungsverzeichnis für den Zeitraum des Aufenthalts verfügbar, orientieren sie sich daher am aktuellen bzw. vergangenen Kursangebot. - Alternativen überlegen
und darauf achten in welchem Semester/Trimester und in welcher Sprache die Kurse angeboten werden. - Niveau der Kurse überprüfen
Hier sollten speziell Master-Studierende darauf achten, dass sie Kurse aus den Master-Programmen der Partneruniversitäten auswählen und, dass sie sich nur für Partnerunis mit Master-Plätzen bewerben. Bei Universitäten mit 4-jährigen BA-Programmen können nach Absprache auch BA-Kurse des 4. Jahres gewählt werden. - Kursbeschreibungen abgleichen
Nur gleichwertige Lehrveranstaltungen, also Kurse, die zu mindestens 80% in der Materie mit unseren LVen übereinstimmen, können auch 1:1 anerkannt werden. Überprüfen Sie die gewünschten Auslandskurse mit denen unserer Fakultät daher sorgfältig (ECTS, Ausmaß, Inhalte, Prüfungsmodalitäten, Literatur)
Ausnahme: Vereinfachte Anerkennungen! (siehe Anerkennungsempfehlungen unterhalb) - Ausmaß der kompletten anzuerkennenden Kursauswahl überprüfen
Für die Zuerkennung des Non-EU Student Mobility-Zuschusses müssen 12 ECTS pro Semester im Ausland vorab genehmigt und nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden.
Sie dürfen, von uns aus, selbstverständlich mehr Kurse an der Gastuniversität belegen und müssen sich nicht alle anerkennen lassen. Sie müssen auch nicht alle vorab genehmigten Kurse dann tatsächlich besuchen, solange Sie die geforderten ECTS-Credits erbringen. - Über den Service-Desk unter "Vorab-Genehmigung Auslandsaufenthalte" als PDF-Dokumente einzureichen:
- Vorab-Genehmigungsantrag
- Linke Spalte: Genauer Titel und ECTS-Punkte/Credits der LVen an der Gastuniversität
- Rechte Spalte: Genauer Titel der LVen + Module/Minor/Major lt. Ihres Curriculums
bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Wahl-LVen Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer" etc.
bei Bachelor-Wahlmodul: "Wahlmodul/Auslandsaufenthalt" - Angabe der ECTS
- Genaue Kursbeschreibung zu jeder Lehrveranstaltung
- 1 Dokument per LV, keine gesammelten Beschreibungen (Bitte benennen Sie die PDFs nachvollziehbar! z.b. Kursname_NachnameStudierende:r)
- Die Kursbeschreibungen sollten im Optimalfall offizielle PDF-Dokumente der Gastuniversität sein. Alternativ können Sie auch Screenshots der Website einreichen (inkl. Link zur Ursprungswebsite). Reichen Sie KEINE selbst zusammenkopieren Word-Dokumente o.ä. ein!
- Vorab-Genehmigungsantrag
Die Entscheidungshoheit über die Genehmigung/Anerkennung liegt bei der Studienprogrammleitung!
Bitte beachten:
- Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden bearbeitet und zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
- Die eingereichten Unterlagen (Bestätigungen, Inhaltsbeschreibungen o.ä.) müssen offiziellen Charakter haben. Sie können dabei auch Links zu offiziellen Seiten (Inhalte in deutscher oder englischer Sprache) schicken. Selbsterstellte oder zusammenkopierte Inhaltsbeschreibungen werden nicht akzeptiert.
- Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich.
ACHTUNG: E-Mails/Antworten von privaten Adressen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden!
Nach Einreichung des Genehmigungsantrag: Sobald der Vorausbescheid unterzeichnet ist, werden Sie über das Ticket im Service-Desk informiert.
Anerkennungsempfehlungen
- Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein. - Dürfen nur Kurse für die Module der Vereinfachten Anerkennung belegt werden? Bzw. werden nur diese anerkannt?
Sie dürfen grundsätzlich so viele LVen belegen wie Ihnen die Gastuniversität erlaubt – unabhängig davon ob diese hier anerkannt werden oder nicht. Sie können auch jegliche anderen LVen zur Anerkennung einreichen und von der SPL prüfen lassen, allerdings wäre dies dann eine 1:1-Anerkennung, d.h. Inhalte, Prüfungsmodalitäten etc. müssen zum mind. 80% mit der bei uns angebotenen LV übereinstimmen.
Wir empfehlen unbedingt, soweit als möglich die Vereinfachte Anerkennung in Anspruch zu nehmen!
Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen! - ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen. - Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen.
Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab.
Erfahrungsberichte
Erfahrungsberichte geben persönliche Eindrücke wieder und müssen weder mit der Meinung des International Office der Universität Wien noch des International Support übereinstimmen.
Die Erfahrungsberichte sollen Erstinformationen sein, um einen kurzen Überblick über die jeweilige Universität und die Zusammenhänge zu bekommen. Änderungen zu den berichteten Situationen vor Ort können immer vorkommen.
Sie finden die gesammelten Erfahrungsbereichte der ehemaligen Teilnehmer:innen des Non-EU Student Exchange Program hier
Während des Aufenthaltes (Kursänderungen)
Kursänderungen sind möglich und kommen aufgrund der langen Vorlaufzeit häufig vor. Es ist außerordentlich wichtig, dass Sie uns im Falle von Kursänderungen so bald wie möglich benachrichtigen.
Im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts nutzen Sie für Kursänderungen bitte die "Versioning"-Funktion auf Mobility Online.
Alle anderen Outgoings füllen gehen bitte wie bei der Vorab-Genehmigung vor und reichen einen Genehmigungsantrag der AUSSCHLIESSLICH die neuen zu genehmigenden Anerkennungen enthält, über das Ticketsystem ein.
Nach dem Aufenthalt (Anerkennung)
Notwendige Unterlagen (PDF-Format!)
- Ausgefüllter Anerkennungsantrag (2. Seite des Vorausbescheids)
- Linke Spalte: Titel und ECTS-Punkte/Credits der LVen an der Gastuniversität
- Rechte Spalte: Titel der LVen/Module lt. Ihres Curriculums (bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer")
- Angabe der ECTS
- Falls Sie Kurse anerkannt haben möchten die Ihnen nicht vorab durch die SPL genehmigt wurden: Detailierte Syllabi für diese Kurse.
- Zeugnis der Gastuniversität
Einreichung
Über unseren Servicedesk unter "Anerkennung Auslandsaufenthalte"
Bitte beachten:
- Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden bearbeitet und zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
- Die eingereichten Unterlagen (Bestätigungen, Zeugnisse o.ä.) müssen offiziellen Charakter haben.
- Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich.
ACHTUNG: E-Mails/Antworten von privaten Adressen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden!