Master - Wissenschaftliche Arbeit - vor Beginn der Arbeit

Allgemeine Regelung und Ablauf

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Studierende haben das Recht auf eine fachlich geeignete Betreuung der Master- bzw. Magisterarbeit, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Person oder auf ein bestimmtes Thema. Es gibt keine formalen Vorschriften, wie lange an einer Masterarbeit geschrieben werden darf, jedoch sollte das Thema so gewählt werden, dass es grundsätzlich möglich ist, die Arbeit innerhalb von 6 Monate fertigzustellen und abzugeben. Das Thema der Arbeit muss den jeweiligen Vorgaben des Curriculums entsprechen und mit Methoden bearbeitet werden, die im Rahmen des Studiums erlernt wurden.

Gemäß Satzung der Universität Wien sind Studierende berechtigt, eine bzw. einen Universitätslehrer*in um Betreuung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu ersuchen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung durch eine Person ohne Lehrbefugnis (siehe Website Büro Studienpräses). Falls Studierende keine Betreuungsperson finden, hat das Büro Studienpräses diesen Studierenden eine Betreuungsperson zuzuweisen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Studienprogrammleitung (SPL).

Der korrekte Ablauf für das Verfassen von Master-/Magisterarbeiten sieht folgende Schritte vor:

  • Suche nach Thema
  • Verfassen Sie ein Research Proposal
  • Anfragen einer geeigneten Betreuungsperson
  • Anmeldung des Themas/der Betreuung
  • Besuch des Master-Konversatoriums (auch parallel zur Arbeit bzw. danach möglich)
  • Verfassen der Arbeit
  • Hochladen der Arbeit zur Plagiatsprüfung
  • Einreichen der gebundenen Version
  • Beurteilung der Arbeit
  • Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung

Was ist ein Proposal und was beinhaltet es?

Ein „Proposal“ besteht aus 2 bis 4 Seiten. Es schlägt einen möglichen Zugang zu einer Masterarbeit vor und dient dazu die Suche eines geeigneten Betreuers zu erleichtern. Das „Proposal“ hat Ausführungen zu folgenden Punkten zu enthalten:

Allgemeines

  1. Wird die Arbeit auf Deutsch oder Englisch verfasst, oder sind Sie offen, in welcher der beiden Sprachen Sie die Arbeit verfassen wollen?
  2. Wie ist die Fragestellung der Arbeit motiviert?
  3. Welche der folgenden Methoden werden verwendet? Prozessanalyse, Umfrage, Experiment, qualitative Analyse oder empirisch-basierte Methode, Entwicklung eines mathematischen, statistischen oder ökonomischen Modells, andere Methode, die zu beschreiben ist.
  4. Was ist die zu erwartende Neuheit?
  5. Welche Literatur ist von Bedeutung? Verwenden Sie ausschließlich Literatur aus internationalen Journalen und fach-einschlägigen Büchern. Insbesondere was wurde bereits gemacht und wieso sind die zu erwartende Erkenntnisse der Arbeit eine Neuheit im Vergleich zu den Erkenntnissen in der Literatur?
  6. Kurze Begründung wie dies in maximal 6 Monaten zu schaffen ist.

Bei Arbeiten, die eine Datenanalyse einschließen

  1. Wie viele Beobachtungen gibt es? Welche Daten sollen herangezogen werden? Was ist die Stichprobe?
  2. Welche Forschungsfragen bzw Hypothesen wollen Sie untersuchen mit jeweils welcher statistischen Methode?

Bei Arbeiten, die weder Datenanalyse, Simulationen oder mathematische Berechnungen beinhalten

Fügen Sie eine sorgfältige Begründung bei, wieso eine inhaltlich bedeutungsvolle Neuheit dennoch zu erwarten ist.

Wie unterscheidet sich eine Masterarbeit von einer Seminararbeit?

Eine Masterarbeit muss neue wohldefinierte Elemente, Ergebnisse und Einsichten beinhalten, welche nicht bereits in vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten oder Büchern enthalten sind. Eine Neuheit ist festzustellen, wenn es genau dieser Beschreibung Rechnung trägt. Die Größe oder Bedeutung spielt dabei keine Rolle, solange der „added value“ nicht vernachlässigbar ist. Worum es bei dieser Neuheit geht, und in wieweit sie als solche einzuschätzen ist, sollte gleich im Exposé deutlich herausgearbeitet werden. Eine (qualitative oder quantitative) Zusammenfassung der Literatur, oder allgemeiner, der Zusammenfassung bisheriger Kenntnisse zu einer bestimmen Fragestellung ist nicht alsausreichende Neuheit anzusehen. Dasselbe gilt auch für eine Beschaffung und Beschreibung von Daten, ohne ihrer sorgfältigen statistischen Analyse. Es sei explizit zu erwähnen, dass es sehr schwer ist neue Einsichten zu erlangen ohne dabei (i) etwas zu berechnen, entweder statistisch, mathematisch oder mit Hilfe von Simulationen, oder (ii) Anwendung einer qualitativen Datenanalysemethode unter Verwendung von Kodierungen, Themen, Muster, Narrativen oder Prozessen. Bei juristische Masterarbeiten gelten die Grundsätze für rechtswissenschaftliche Arbeiten. Auch hier reicht die bloße Widergabe von bereits Bekanntem nicht aus, sondern bedarf neuer Erkenntnisse.

Darüber hinaus sind die speziellen Vorstellungen über die verwendete Methodik zur
Erlangung dieser Neuheit mit der Betreuungsperson abzusprechen.

Beispiele für mögliche Zugänge für die Erarbeitung einer Masterarbeit wären:

  • Erarbeiten von Strategien in speziellen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Anwendungen
  • Anpassung existierender Ansätze an neue Situationen und Sachlagen
  • Vereinheitlichung von bestehenden Modellen oder Ansätzen
  • Vergleichende Analyse von Methoden oder Ansätzen
  • Sammlung und statistische Auswertung von Daten
  • Statistische Auswertung und Interpretation von Daten
  • Simulation zur Erarbeitung neuer Erkenntnisse
  • Programmierung und Implementation eines neuen Algorithmus
  • Einfache mathematische Modellierung und Beschreibung von theoretischen Ansätzen
  • Anwendung und Interpretation von Recht auf neue Situationen und Sachlagen
  • Sammlung und Analyse von qualitativen Fallstudien, Interviews oder Fokusgruppen

Fachliche Spezifikationen

Fachliche Unterschiede diversifizieren die wissenschaftlichen Arbeiten der Fakultät, bedeuten jedoch auch einige Spezifika je nach Bereich in dem Sie ihre Arbeit schreiben möchten. Details entnehmen Sie den jeweiligen Webseiten:

Suche nach Thema und Betreuungsperson

Grundsätzliches

Grundsätzlich dürfen alle Habilitierten im Rahmen ihrer Lehrbefugnis Masterarbeiten betreuen. Darüber hinaus dürfen auch assoziierte Professor*innen (= Tenure Track mit erfüllter Qualifizierungsvereinbarung) Masterarbeiten selbstständig betreuen. An der Fakultät für Wissenschaften sollen zuerst habilitierte Kolleg*innen des jeweiligen Fachbereichs angefragt werden. Eine Mitbetreuung ist auch durch Nicht-Habilitierte möglich, allerdings muss die Person zumindest ein abgeschlossenes Doktorat haben und an der Fakultät angestellt sein. Die Beantragung einer Mitbetreuung muss durch die oder den Betreuer*in erfolgen.

Generell sind Studierende selbst verantwortlich, eine Betreuungsperson zu finden. Idealerweise wird das Thema der Masterarbeit von den Studierenden vorgeschlagen und in einem Exposé kurz erläutert. Es dürfen jedoch auch Themen vorgegeben werden. Das Exposé ist ein Dokument über 2-5 Seiten, in dem das Thema der Masterarbeit sowie die zu verwendende Methode ausgeführt werden und es soll auch einen ersten Literaturüberblick enthalten. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, dass Studierende über die benötigten Kompetenzen verfügen, um dieses Thema zu bearbeiten.

Studierende können erwarten, während des Vorlesungszeiten innerhalb von 2 Wochen eine Betreuungszusage, -ablehnung oder -aufschub zu bekommen. Ein Aufschub kann bedeuten, dass das Exposé angepasst werden muss oder dass die bzw. der Angefragte (z.B. wegen Themennähe oder Auslastung) wünscht, dass andere mögliche Betreuungspersonen angefragt werden. Die Betreuung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob gewisse Kurse besucht oder gewisse Noten erzielt worden sind.

Eine potenzielle Betreuungsperson darf einen Antrag ablehnen, wenn Studierende über unzureichende Kenntnisse zum Bearbeiten des vorgeschlagenen Themas verfügen, wenn es gravierende Mängel im Exposé gibt oder falls bereits mehr als 10 Masterarbeiten pro Jahr aktiv betreut werden, sofern es andere Betreuungspersonen mit freien Kapazitäten zu diesem oder verwandten Themen gibt. Betreut ein/e Habilitierte/r weniger als 10 Arbeiten, so geht die Fakultät bis auf weiteres von noch freier Betreuungskapazität bei dieser Person aus. Haben Studierende eine Absage von allen in Frage kommenden Betreuungspersonen für ihr Thema bekommen, so sind in einem ersten Schritt das Thema bzw. der Schwerpunkt zu ändern. Wenn auch dazu keine Betreuung gefunden werden kann, ist die Studienprogrammleitung dazu angehalten, aktiv bei der Findung einer Betreuungsperson zu helfen. Diese Suche basiert auf der Themenmatrix (siehe unten), den Studienschwerpunkten und der Auslastung der möglichen Betreuungspersonen.

Sollten Sie bereits mehrfach Absage erhalten haben und Probleme bei der Suche haben, informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Zuweisung.

Sollten Sie gleichzeitig an mehreren Stellen um Betreuung angefragt haben und eine Zusage bekommen haben, so sind zwingend alle weiteren angefragten Stellen darüber zu informieren.

 

 

 

Übersicht von möglichen Themengebieten und Betreuungspersonen

Auf der Website der Fakultät finden Sie eine Liste aller möglichen Themen (Themenmatrix) bzw. betreuungsberechtigten Personen an der Fakultät. Diese Liste wurde zwischen allen Habilitierten der Fakultät koordiniert und soll einen Überblick schaffen, welche Personen welche Themen betreuen können. Bitte bedenken Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, von einer bestimmten Person betreut zu werden.

Masterarbeit in IBW: Das Thema ist aus einem Modul der Vertiefungsphase Wirtschaft (B) zu wählen und soll auch einen entsprechenden kulturwissenschaftlichen Zugang haben.

Die Betreuungsperson muss eine Habilitierte Person an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Professor*in) sein.

(Ev. Mitbetreuer:in begleitet das Verfassen der Masterarbeit und schlägt Note sowie zentrale Aspekte für das Gutachten vor; Note & Gutachten werden von der*dem habilitierten Betreuer vergeben/verfasst & unterfertigt.)

Notwendigkeit der Zuweisung einer Betreuungsperson durch die Studienprogrammleitung

Sie haben bereits aktiv eine Betreuungsperson für Ihre wissenschaftliche Arbeit zu Ihrem Masterstudium der Betriebswirtschaft oder Internationalen Betriebswirtschaft angesprochen und möchten nun (aufgrund der Ihnen übermittelten Kapazitätsauslastungen der angefragten Personen) eine Zuweisung einer Betreuungsperson durch die Studienprogrammleitung.

Falls Sie Unterstützung möchten, laden Sie bitte die unten angeführten Unterlagen am ServiceDesk unter dem Punkt "Masterarbeit / Magisterarbeit" - Anmeldung hoch:

https://servicedesk.univie.ac.at/plugins/servlet/desk/portal/120

 

 

Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis der Universität Wien

Alle Forscher*innen, Lehrenden und Studierenden der Universität Wien sind dem wissenschaftlich korrekten Verhalten verpflichtet. Dies bezieht sich auf das eigenständige Verfassen von schriftlichen Arbeiten, den korrekten Umgang mit Quellen und die korrekte Durchführung von Analysen. 

Studierende müssen bei der Anmeldung der eigenen Master- bzw. Magisterarbeit bestätigen, dass sie sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis halten, in dem sie das entsprechende Formular ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit der Anmeldung der Arbeit abgeben. 

Formular:

Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis

Anmeldung der Master-/Magisterarbeit

Sobald Sie eine Betreuungszusage haben, müssen Thema und Betreuer*in mit dem entsprechenden Formular (vollständig ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift und Unterschrift der Betreuungsperson) im StudienServiceCenter (SSC) über das Ticketsystem im Servicedesk angemeldet werden. Bei Änderungen des Themas (z.B. Sprache oder Vertiefungsfach) und/oder Betreuungsperson muss ein Änderungsantrag eingereicht werden. Unbedingt mit abzugeben sind die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (siehe oben).

Link zum Ticketsystem im Servicedesk "Masterarbeit/Magisterarbeit": HIER

Formulare zum Einreichen:

 

 

Sperre der wissenschaftlichen Arbeit

Soll die wissenschaftliche Arbeit auf Grund sensibler Unternehmensdaten nicht zur öffentlichen Verfügbarkeit freigegeben werden, so ist eine Sperre zu beantragen. Die Studienprogrammleitung empfiehlt, einen Sperrantrag bereits bei der Anmeldung der Arbeit im SSC einzureichen und allfällige Verträge bzw. Vereinbarungen sind in Kopie beizulegen. Die Begründung für die Sperre ist nachvollziehbar zu verfassen und die Dauer der Sperre so knapp wie möglich zu halten. Das Büro Studienpräses entscheidet nach Empfehlung der Studienprogrammleitung, ob eine Sperre genehmigt wird und für welche Dauer (maximal 5 Jahre).

Link: Antrag auf Sperre der wissenschaftlichen Arbeit

Mehr über die Unterscheidung zwischen der Veröffentlichung des Volltextes am Hochschulschriftenserver und der Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten erfahren Sie im Infoblatt auf der Website des Büro Studienpräses.