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Antragsfristen für Studien mit Aufnahmeverfahren 2023/24

22.02.2023

Nicht verpassen!

Die Antragsfrist für Studien mit Aufnahmeverfahren (Bachelorstudien Betriebswirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft und Volkswirtschaftslehre sowie die Masterstudien Business Analytics und Research in Economics and Finance) beginnt schon bald. Die Aufnahmeverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und sind für zwei Semester gültig.

 

 

Antragsfristen für das Studienjahr 2023/24: 

Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren: 1. März bis 5. Juni 2023

Masterstudien mit Aufnahmeverfahren: 1. März bis 17. April 2023

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften betrifft dies die Bachelorstudien Betriebswirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft und Volkswirtschaftslehre sowie die Masterstudien Business Analytics und Research in Economics and Finance. 

Aufnahme- und Eigungsverfahren:

Studieninteressierte müssen innerhalb der Antragsfrist die Zulassung zum Studium in u:space beantragen, um für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert zu sein. Die Antragstellung ist auch ohne Reifezeugnis möglich. Es kann bis zum Ende der Zulassungsfrist in u:space hochgeladen werden. Aber Achtung – je später die Zulassung zum Studium erfolgt, desto stressiger wird der Studienbeginn. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens möglich.

Masterstudien:

Zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zum Studium dürfen maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Die Studienabschlussurkunde kann später in u:space hochgeladen werden. Studieninteressierte werden Mitte/Ende Juni informiert, ob sie einen Studienplatz erhalten.


Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Studienzulassung unter:

    Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren: https://studieren.univie.ac.at/studien-mit-aufnahme-eignungsverfahren/

    Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren: https://studieren.univie.ac.at/aufnahmeverfahren/fristen-fuer-aufnahme-eignungsverfahren/